Benz I

ehemalige Privatladestelle in Mecklenburg
 
Strecke:   Lübtheen - Malliß    in km 6,1
 
 
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Die Privatladestelle Benz I befand sich nordwestlich des Dorfes Alt Jabel in km 6,1 der Strecke und gehörte der Firma Holzhandlung und Dampfsägewerk A. Küster aus Gladbeck in Westfahlen. Die telegrafische Abkürzung war "Be". Die Ladestelle bestand nur von 1915 bis 1920.
 
2024 (aus dem Landeshauptarchiv Schwerin)
1914
teilte die Firma Küster aus Gladbeck in Westfahlen (Holzhandlung und Dampfsägewerk) der Direktion der Mecklenburgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn (Großherzogliche General-Eisenbahndirektion) mit, dass er sie den gesamten Holzbestand des Rittergutes Benz bei Alt Jabel erworben hat. Rund 4.000 Wagenladungen würden zum Versand kommen. Dafür wäre eine Verladestelle zwischen den Stationen Lübtheen und Alt Jabel erforderlich sein. Man bat die Bahn darum, eine solche Verladestelle schnellstens in km 6,1 auf Kosten der Bahn für vier bis fünf Jahre Nutzzeit anlegen zu lassen. Die Nutzlänge müsste rund 80 m betragen. Aber man könne von einer dauerhaften Nutzung des Gleises ausgehen, da es auch vom Rittergut selbst genutzt werden könnte.
Die Bahn lehnte den Bau auf ihre Kosten ab, würde das Anschlussgleis jedoch auf Kosten des Antragstellers zu den allgemeinen Bedingungen für Privatanschlussgleise errichten.
Ergänzt wurde der ursprüngliche Antrag um die Bitte zur Errichtung einer Seitenrampe, um auch Langholz verladen zu können.
Die Bahn plant daraufhin ein Anschlussgleis mit Rampe parallel zum Streckengleis.
 
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Das lehnt die Firma ab, weil dieses Gleis so, auch aus Kostengründen, nicht sinnvoll wäre. Es gab zu dieser Zeit ja weder ausreichend Personal noch Pferde, um das Holz weit transportieren zu können. Stattdessen soll das Gleis in den Wald hineingebaut werden, damit die Anfahrwege so kurz wie möglich sind.
Daraufhin fand ein von der Firma gewünschter Besprechungstermin mit der Bauinspektion IV Ludwigslust statt. Dabei ergab sich, dass das Gleis nur einseitig aus Richtung Alt Jabel angebunden werden muss. Sonst sei gegen den Entwurf nichts einzuwenden. Abfertigungsstation sollte Alt Jabel werden.
 
Im Dezember des gleichen Jahres teile die Firma der G.G.D. mit, dass sie sich mit dem Bau in der abgestimmten Version einverstanden erklärte und bat darum, die zweite Weiche vorerst nicht einzubauen, weil die Holznachfrage nicht so groß ist, wie ursprünglich angenommen. Außerdem sollte eine gebrauchte Weiche mit einer Neigung von 1:7, die die Firma besorgt hatte eingebaut werden. Sie sollte den Ansprüchen genügen. Die geplante Weiche (Neigung 1:9) sei nicht erforderlich, sofern sie den Normalien der Preußischen Staatsbahn entspricht.
Die Firma erklärte sich auch bereit, die Frachtsätze ab dem Bahnhof Jessenitz zu entrichten. Die Abfertigung und Leerwagenbestellungen sollten jedoch vom Bahnhof Alt Jabel aus erfolgen, da der zuständige Firmenvertreter dort wohnte.
Der Bau des Privatanschlusses sollte möglichst beschleunigt werden.
 
Am 28. Dezember 1914 erklärte sich die Firma schriftlich mit den aufgestellten Bedingungen einverstanden und teilte mit, dass der verlangte Kostenvorschuss i.H.v. 7.100 Mark bereits an die Großherzogliche Eisenbahnhauptkasse überwiesen wurde. Die Firma bat nochmals "… zu veranlassen, dass mit den Herstellungsarbeiten der Anschlussanlage möglichst bald begonnen und diese, soweit die Witterungsverhältnisse es eben gestatten, raschestens zu Ende geführt werden.".
 
Am 4. März 1915
wird der Anschlussvertrag geschlossen.
           
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Im März 1915 wurde folgender Dienstbefehl für die Bedienung der Ladestelle Benz erlassen:
 
"Dienstbefehl
über die Benutzung und Bedienung der Privatladestelle Benz.
 
Das zwischen den Stationen Alt Jabel und Jessenitz der Strecke Malliß-Lübtheen in km 6,1 vorhandene Ladegleis nebst Holzverladerampe bildet die "Privatladestelle Benz." Die Ladestelle ist sofort in Betrieb zu nehmen. Die telegraphische Abkürzung ist "Be". Für die Handhabung des Betriebes, die Unterhaltung der Anlage, sowie für die Abfertigung und Gebührenerhebung werden nachstehende Bestimmungen erlassen:
A. Handhabung des Betriebes
Das 80 m lange Ladegleis ist als Stumpfgleis in Richtung Alt Jabel mit dem Hauptgleis durch eine Linksweiche verbunden, deren Stellung bei Tage durch das im Signalbuche vorgeschriebene Signalbild kenntlich gemacht ist. Die Weiche wird in Ihrer Grundstellung mittels Steckschloß für das durchgehende Hauptgleis verschlossen gehalten. Bezüglich der Handhabung dieses Verschlusses wird auf Nr. 22 des Anhangs zum Fahrplanbuch verwiesen. Die Privatladestelle Benz dient ausschließlich dem Wagenladungsverkehr der Firma A. Küster, Gladbeck Westf. Diese ist aber verpflichtet, die Mitbenutzung der Anlage sowohl der Eisenbahnverwaltung für ihre eigenen Zwecke, als auch auf Verlangen oder mit Genehmigung der Eisenbahnverwaltung zu gestatten. Die Privatladestelle Benz ist der Station Alt Jabel unterstellt, woselbst die für das Wagenbureau und die Verkehrskontrolle bestimmten Nachweisungen geführt werden. Von dieser Station sind für die Ladestelle auch die täglichen Wagenmeldungen zu erstatten.
Die Beförderung der Wagen von und nach der Privatladestelle Benz erfolgt mit den auf der Strecke Malliß-Lübtheen verkehrenden Zügen. Sollen Wagen von der Ladestelle in der Richtung nach Malliß mitgenommen werden, so hat die Station Alt Jabel dies der Station Lübtheen zwecks Mitteilung an das Zugpersonal rechtzeitig zu melden.
Da es sich um ein Stumpfgleis handelt, sind die von der Ladestelle in Richtung Lübtheen zu befördernden Wagen zunächst nach Alt Jabel, die nach der Ladestelle aus Richtung Malliß zu befördernden Wagen zunächst nach Lübtheen mitzunehmen, von wo aus sie mit den entsprechenden Zügen Weiterbeförderung finden.
Über die auf der Ladestelle ausgesetzten Wagen von dem betreffenden Zugführer der Station Alt Jabel unter Angabe der Wagennummer und Abgabe der Begleitpapiere Meldung zu erstatten. Beim Ein- und Aussetzen von Wagen hat das Zugpersonal den Rangierdienst zu versehen. Eine besondere Bewachung der Ladestelle findet nicht statt, ebensowenig eine Beleuchtung der Weiche während der Dunkelheit.
B. Unterhaltung der Anlage
Das Anschlußgleis nebst Weiche und Laderampe sind Eigentum der Firma A. Küster. Das Ladegleis nebst Weiche sind eisenbahnseitig aber auf Kosten der Firma zu unterhalten. Die Laderampe unterhält die Firma selbst. Die Ladestelle gehört zum Dienstbereich der Bahnmeisterei 40 in Lübtheen. Die Reinigung der Weiche hat der Bahnwärter zu besorgen.
C. Abfertigung der Sendungen und Gebührenberechnung.
Abfertigungsstation für die Ladestelle Benz ist die Station Alt Jabel. Diese hat alle mit der Abfertigung der Sendungen von und nach Benz verbundenen Geschäfte nach den bestehenden V orschriften auszuführen.
Für die Ladestelle gelten die Frachtsätze der Abfertigungsstation. Für Sendungen in oder aus der Richtung Malliß wird außerdem eine Anschlußfracht erhoben. Die Anschlußfrachtsätze ergeben sich aus dem Unterschied zwischen den Frachtsätzen der Station Alt Jabel und den Frachtsätzen für eine um 7 km höhere Entfernung.
Für Sendungen, die lediglich zwischen der Ladestelle und der Abfertigungsstation befördert werden, wird die tarifmäßige Fracht für 7 km erhoben.
Für leere Wagen, die der Ladestelle zu Beladung zugeführt, aber nicht beladen und leer zurückgeholt werden, ist außerdem etwa verwirkten Wagenstandgelde eine Beförderungsgebühr von 2 M für den Wagen zu erheben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der "Übersicht der Privatanschlüsse" hingewiesen.
 
Schwerin, den 20. März 1915
Großherzogliche Generaldirektion
 
[Liste der Empfänger]"
 
   
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Am 6. Dezember 1915 erinnert die Firma A. Küster die Großherzogliche Generaldirektion an den im November gestellten "… Antrag wegen Anlage einer Gleiswaage an der Weiche Benz bei Alt-Jabel …" und bat "… deshalb wiederholt,der Prüfung meines Antrages umgehend näher zu treten und mit Rücksicht auf die vielen Verladungen, die ich in Benz vornehmen werde, im zusagenden Sinne zu entscheiden."
Daraufhin schreibt die Ludwigsluster Bauinspektion IV nach Schwerin, dass der Einbau einer Waage möglich, der Betrieb aber umständlich und kostspielig wäre. Die Bedienung der Waage wäre nur in der großen Zugpause zwischen den Zügen 102 und 105 möglich, weil nur dann eine Lokomotive von Lübtheen aus mit Bedienpersonal nach Benz fahren könnte. Die Lok müsste dann ja auch die Wagen verschieben.
Die Generaldirektion lehnt daraufhin den Einbau der Waage ab und teilt die Entscheidung der Firma mit.
Diese antwortet am 9. November wie folgt:
"Ich bekenne mich hierdurch zum Empfang Ihres Geehrten vom 24. v. Mts. und erlaube mir höfl. zu erwidern, daß mein Antrag nicht dahin ging, daß eine Gleiswage an meiner Ladestelle Benz bei Alt-Jabel eingebaut werden möchte, sondern es lag lediglich in meiner Absicht, Sie um Herrichtung einer Wage auf der Station Alt-Jabel zu bitten. Die Schwierigkeiten und hohen Kosten, die mit der Bedienung der Wage, falls diese an der Ladestelle Benz errichtet würde, verbunden sein würden, würden somit wegfallen und dürften diese kein Grund zur Ablehnung meines diesbezüglichen Antrages mehr sein. Mit der Anlegung der Gleiswage in Alt-Jabel würden all die mir durch die Verwiegung meiner in der Weiche Benz verladenen Waggonsendungen in Mallis und das Abwerfendes evtl. ermittelten Uebergewichtes entstehenden Widerwärtigkeiten behoben sein, und bitte ich Sie deshalb nochmals, meinem Antrages gütigst entsprechen zu wollen und eine Gleiswage tunlichst bald in Alt-Jabel einbauen zu lassen.
 
In erg. Erwartung Ihres … zustimmenden Bescheides empfehle ich mich Ihnen und zeichne
Hochachtungsvoll
… A. Küster
Langhoff"

 
Ein Bahnbeamter notierte daraufhin auf dem Schreiben der Firma, dass dieser frei zu antworten ist:
Wenn in Alt Jabel eine Gleiswaage vorhanden wäre, müsste man die beladenen Wagen aus Benz zum Wiegen in Alt Jabel aus den Zügen aussetzen. Andernfalls würden die Züge unzulässig verspätet werden. Außerdem würden die Wagen dann erst mit dem nächsten Zug oder gar erst am Folgetag weitbefördert werden können, was den Wagenumlauf stark beeinträchtigen würde. Zusätzlich müsste extra eine Lokomotive nach Alt Jabel fahren, um dort die schweren Wagen zu verschieben, was das örtliche Personal nicht durchführen kann. Fraglich ist, ob überhaupt eine Lok dafür zur Verfügung stehen würde. In diesem Fall wären die Betriebskosten so hoch, dass sich der Einbau einer Waage verbiete.
Es standen auch keine Mittel für eine Gleiswaage und deren Einbau in Alt Jabel zur Verfügung. Bedauernswerterweise konnte man dem Antrag der Firma nicht entsprechen. Stattdessen bot man an, das Ladegleis in Benz um 40 bis 50 Meter zu verlängern, um hier eine Gleiswaage für den Firmengebrauch einzubauen, die dann auch von dieser bedient werden müsste. Allerdings würde man das ermittelte Gewicht bahnseitig nicht anerkennen können, sodass die Wagen nochmals in Malliß gegen Gebühr gewogen werden müssten. Dadurch könnten jedoch die Nachteile vermieden werden, die durch das Abwerfen des Mehrgewichtes der Frachten entstehen würden.
 
Nachdem die Firma im Wald nahe der Ladestelle Benz ein Sägewerk errichtet hatte, kontaktierte sie die Großherzogliche Forstbehörde, ob sie den Bau eines Anschlussgleises von der Ladestelle zum Sägewerkt gestatten würde, wovon diese im Prinzip nicht abgeneigt war.
 
Im April 1916
wandte sich die Firma deshalb erneut an die Generaldirektion in Schwerin und bat ergebenst "... durch die zuständige Bahnmeisterei die Linienführung abmessen zu lassen, damit die Forstbehörde, die zunächst sehen will, wo ihr Gelände durchschnitten wird, sich wegen der Genehmigung entschliessen kann. Wenn Sie durch die Bahnmeisterei auch einen vorläufigen Kostenanschlag für die Ausführung der Gleisverlängerung könnten aufstellen lassen, wäre mir dies sehr erwünscht.".
Der Bahnmeister steckte die Trasse mit einem Krümmungshalbmesser von 200 m vorläufig ab, sodass eine Verlängerung des bestehenden Anschlussgleises möglich wurde. Ein erstellter Absteckungsplan musste jedoch vor Baubeginn noch von einem Geometer (Vermesser) geprüft werden.
Die Bauinspektion IV in Ludwigslust teilte der Firma mit, dass sie die Bauausführung nicht übernehmen könne, worauf die Firma die Arbeiten selbst durchführen wollte.
Die Generaldirektion teilte der Firma mit, "daß der Absteckung ein genauer Entwurf für das Anschlußgleis nicht zu Grunde hat und daß Sie daher für die Ausführung des Gleises nicht verbindlich und auch nicht als unsere Genehmigung zur Herstellung des Anschlußgleises anzusehen ist. Die Genehmigung würden wir unter nachstehenden Bedingungen erst aussprechen können, wenn die Ausführbarkeit des Gleises in einem genauen Entwurf nachgewiesen ist. Einen solchen Entwurf haben Sie in Einhalt der Bestimmungen in § 6 (3) der dem Anschlußvertrag angehefteten Allgem. Beding. aufzustellen und in dreifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen."
Im Juni liefert die Firma die Zeichnung nach und bittet ergebenst, die Ausführung genehmigen zu wollen.
 
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Ende Juni erklärte sich die Firma mit den aufgestellten Bedingungen einverstanden und reichte noch die Genehmigung der Forstbehörde zur Kenntnisnahme und Rückgabe nach. Gleichzeitig bat sie um kurzfristige Bereitstellung der benötigten Gleismaterialien und den Bettungskies zu den festgesetzten Preisen sowie um die Veranlassung, dass die Bauinspektion den Bau überwachen lässt.
Für die Erweiterung wurde der bestehende Anschlussvertrag entsprechend angepasst.
Am 7. September berichtet die Bauinspektion der Generaldirektion, dass die Erweiterung des Anschlussgleises den Vorschriften entsprechend ausgeführt und die Anlage freigegeben wurde.
 
Nachdem 1920
die Abholzungen und der Abtransport des Holzes beendet waren, bot die Firma das Anschlussgleis und die Weiche der Generaldirektion zum Kauf an. Andernfalls würde der Anschluss abgebaut und das Material anderweitig verkauft werden müssen. Das Betriebsamt Ludwigslust riet der Direktion am 6. November zum Kauf, um das Material anderweitig verwenden zu können. Die Weiche würde für die abgenutzte Weiche 2 in Jessenitz verwendet werden können.
Daraufhin machte die Direktion der Firma ein Angebot, jedoch teilte die Firma der Direktion am 1. Februar 1921 mit, dass die Weiche anderweitig zu einem bedeutend höheren Preis verkauft wurde.
 

 
     
 
 
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