Die Privatladestelle entstand im Herbst 1894 rechtzeitig für "Ver- und Entladungen des Gutes
Beckendorf während der Zuckerrübenernte." so steht es in der Akte 9.2-17 Nr. 487, Schriftstück
11322T des Landeshauptarchives Schwerin. Abfertigungsstation war der Bahnhof Lübz.
Das Ladegleis besaß eine nutzbare Länge von 50,6 m.  
In dem Dienstbefehl für die Ladestelle Beckendorf vom 6. Oktober 1894 wird die telegrafische
Abkürzung "Bkd" festgelegt. "Bezüglich der Handhabung des Betriebes werden die nachstehenden
Bestimmungen erlassen:
Das Ladegleis ist in beiden Richtungen durch eine Weiche mit dem
Hauptgleise verbunden. Die Weichen werden in ihrer Grundstellung für das durchgehende Gleis
unter Verschluß gehalten, ebenso die auf dem Ladegleis angebrachten beweglichen Sperrbäume.
Eine besondere Bewachung der Ladestelle findet nicht statt, ebensowenig eine Beleuchtung der
Weichen während der Dunkelheit. Der Verschluß der Weichen wird durch Controlriegel-Apperate
(System Clauss) bewirkt. Bezüglich der Handhabung dieses Verschlusses wird auf die dafür besonders
herausgegebene Dienstanweisung verwiesen.
Zur Benutzung der Ladestelle außerhalb der Rübenkampagne bedarf es besonderer direktionsseitiger
Genehmigung.
Die auf dem Ladegleise aufgestellten Wagen sind stets festzubremsen bezw. fest zu verlegen; außerdem ist das Gleis durch die vorhandenen
Sperrbäume abzuschließen. Die Unterhaltung der Ladestelle ist Sache der Eisenbahn-Verwaltung
und gehört zum Dienstbereich des Bahnmeisters der betreffenden Strecke. Ausgenommen hiervon
ist jedoch die Verladerampe, welche Privat-Eigenthum und vom Eigenthümer zu unterhalten ist.
Aenderungen und Reparaturen an der Rampe dürfen nur mit Genehmigung der Eisenbahn-Verwaltung
vorgenommen werden.
Die Züge, mit welchen die Beförderung der Wagen nach und von der Ladestelle vorgenommen werden,
werden vom betriebstechnischen Büreau bestimmt.
Schwerin, den 6. October 1894
Großherzogliche Generaldirektion
[Unterschrift] Ehlers"  
Am 12. Oktober 1894 meldet die Bau-Inspction Waren an die Großherzogliche Generaldirection
die Fertigstellung der Weichenanlage.  
Im Landeshauptarchiv Schwerin sind in der Akte 9.2-17 Nr. 6492
ein Anschlussvertrag aus dem Jahre 1923 mit dem Gutsbesitzer Holtz aus Beckendorf und
weitere Unterlagen vorhanden.
Eine Feldbahn vom Gut führte auf die Rampe am Anschlussgleis und überquerte vorher den damaligen
Feldüberweg in km 36,923. Zwischen dem Überweg und der Rampe lag eine Feldbahnweiche, von der
ein Feldbahngleis in Richtung Süden abzweigte.  
1939 stellte das Reichbahn-Betriebsamt Waren (Müritz) an die Reichsbahndirektion Schwerin den
Antrag, die Weiche 2 ausbauen zu dürfen, weil der Anschluss nur von Lübz aus mit einer Kleinlok
bedient wurde. Die auszubauende Weiche der Form 8 sollte die abgenutzte Federweiche im Gleis 3 des
Bahnhofs Kargow (Form 6) ersetzen. Im Falle des Ausbaus der Weiche müsste der Anschlussvertrag
geändert werden. Nachdem die Weiche ausgebaut worden ist, wurde im Mai 1941 der Anschlussvertrag
geändert.
Im Juli 1949 wurde der Anschluss ausgebaut.
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