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- Abschrift -
Deutsche Reichsbahn
Reichsbahnamt Güstrow
FA Betriebstechnik
Güstrow, den 17.08.1990
B e d i e n u n g s a n w e i s u n g
für das Aus- und Wiedereinschalten
des Bahnhofs Alt Schwerin
Gültig ab 01.07.1987
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Ergänzungen der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
- Bestimmungen für das Wiedereinschalten der Betriebsstelle
- Bestimmungen für das Ausschalten der Betriebsstelle
- Bedienungsvorgänge während der Ausschaltzeit
- Pflege der Anlagen
- Aufbewahren der Anweisung
- Verteiler
- 1. Allgemeines
- Der Bahnhof Alt Schwerin liegt in km 67,780 der eingleisigen Nebenbahn Ludwigslust - Waren (Müritz)
und ist dem Bahnhof Malchow (Meckl) unterstellt.
Der Bahnhof Alt Schwerin ist im Regelbetrieb durchgehend aus der Zugfolge ausgeschaltet und
darf während der Ausschaltzeit zum Abstellen oder Abziehen von Wagen auf dem Gleis 2
bedient werden.
Während der Ausschaltzeit befahren alle Züge das durchgehende Hauptgleis 1.
Sämtliche Unterlagen für den Fahrdienstleiter sind während der
Ausschaltzeit unter Verschluß im Betriebsschrank im Dienstraum aufzubewahren.
Der Bahnhof Malchow (Meckl), das IwSFP Güstrow sowie die Bm Karow haben zu gewährleisten,
da&zlig; der Bahnhof Alt Schwerin bei Bedarf innerhalb von 6 Stunden nach Eingang der Anordnung
dazu voll funktionstüchtig in die Zugfolge wieder eingeschaltet werden kann.
Hierzu hat der Bahnhof Malchow (Meckl) die Besetzung des Bahnhofs mit einem Fahrdienstleiter,
das IwSFP Güstrow sowie die Bm Karow die Funktionstüchtigkeit aller Sicherungsanlagen
und Weichen zu gewährleisten. Abgestellte Züge sind innerhalb von 6 Stunden von der
DL Güstrow abzufahren.
- 2. Ergänzung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
- 2.1. Sicherungsanlagen
- Während der Ausschaltzeit sind die Haupt- und Vorsignale ausgeschaltet und durch
weiße Kreuze mit schwarzem Rand ungültig gemacht.
Die Weichen 1 und 2 sind handbedient eingerichtet und mit Riegelhandschlössern in
Abhängigkeit mit den Gleissperren I und II auf geradem Strang verschlossen.
Der Schlüssel sowie der Ersatzschlüssel befindet sich beim Fahrdienstleiter
in Malchow (Meckl.) am Schlüsselbrett. Schlüssel 2 wird beim Leiter d D Bahnhof
Malchow (Meckl.) aufbewahrt. Zur rleichterung der Bedienung wird für beide
Bahnhofsköpfe eine Schlüsselform verwendet.
- 2.2. Fernmeldeanlagen
- Die Zugmeldeleitung ist während der Ausschaltzeit zwischen Karow (Meckl.) und
Malchow (Meckl.) durchzuschalten. Dazu muß sich der Schlüsel "Gv" im
umgeschlossenen Zustand in der Schlüsselsperre "dl" befinden sowie der
Umschalter 1 (Dispatcher) in Stellung 2 und der Umschalter 3 (oB Befehlsschrank) in
Stellung 1 sein.
- 3. Bestimmungen für das Wiedereinschalten des Bahnhofs Alt Schwerin
- 3.1. Der Auftrag zum Einschalten wird durch die Dipatcherleitung Güstrow
- an den Leiter des Bahnhofs Malchow (Meckl.), an den Leiter des IwSFP erteilt, die von
sich aus die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten haben. Außerhalb der Arbeitszeit
sind die Bereitschaftshabenden beider Dienststellen zu verständigen sowie den Leiter
der Bm Karow.
- 3.2. Der Bahnhof Alt Schwerin darf nur eingeschaltet werden,
- wenn die Streckenabschnitte Karow - Alt Schwerin - Malchow frei sind. Die Zustimmung
zum Einschalten ist von den Fahrdienstleitern Karow und Malchow einzuholen.
Die Zustimmung ist in die Zugmeldebücher der Bahnhöfe Karow, Alt Schwerin und Malchow
quer über den Spaltenbau nach folgendem Muster einzutragen:
- Bahnhöfe Karow und Malchow
"(Uhrzeit) Zustimmung zum Einschalten des Bahnhofs Alt Schwerin erteilt".
- Bahnhof Alt Schwerin
"(Uhrzeit) Zustimmung zum Einschalten vom Bahnhof Karow (Name des
Fahrdienstleiters)
und Malchow (Name des Fahrdienstleiters) erhalten".
- 3.3. Nach Eintrag in das Arbeitsbuch des Bahnhofs Alt Schwerin und
- Zustimmung des Fahrdienstleiters alt Schwerin hat der verantwortliche des Sicherungsdienstes
die Fernsprechleitung (Zugmeldeleitung) zu trennen. Dieses geschieht durch das Herausnehmen des
Schlüssels "Gv" aus der Schl¨sselsperre "dl" und durch das
Umlegen der Umschalter 1 und 3 (an der Wand der Gleisseite) in die Stellung 1 (Umschalter 1)
bzw. 2 (Umschalter 3).
Die haupt- und Vorsignale sind einzuschalten, die Ungültigkeitskreuze abzunehmen, sowie
die Mastbleche, Bezeichnungsschilder und So 3-Signale anzubringen.
Die Fahrstraße für den Durchleitbetrieb wird durch Aufschließen des
Hebelbankschlosses und Zurücklegen des Fahrstraßenhebels aufgehoben, dazu ist der
Schlüssel "Gv" aus der Schlüsselsperre "dl" zu entnehmen.
Die Gleissperren im Gleis 2 sowie die Riegelhandschlösser an den Weichen 1 und 2 sind
auszubauen, die Fernbedienung ist herszustellen. Durch die Bm Karow sind die tellgewichte abzubauen.
Die Funktionstüchtigkeit ist zu überbrüfen.
- 3.4. Nach Beendigung der Einschaltarbeiten bestätigt der Verantwortliche des
- Sicherungsdienstes dem Fahrdienstleiter Alt Schwerin die ordnungsgemäße
Ausführung der Einschaltarbeiten. Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin meldet darufhin an die
Fahrdienstleiter der Bahnhöfe Karow und Malchow sowie der Dl Güstrow
- "Bahnhof Alt Schwerin um ....... Uhr eingeschaltet".
Die Meldung ist von allen Stellen im Zugmeldebuch quer über den Spalötenbau nachzuweisen.
- 3.5. Wird der Bahnhof im Bedarfsfall während der im Fahrplan festgesetzten
- Ausschaltzeit besetzt, sind alle Züge
- a) bei kurzfristiger Besetzung durch Befehl Ad mit folgendem Wortlaut:
"Bahnhof Alt Schwerin eingeschaltet. Haupt- und Vordignale gültig"
zu unterrichten.
- b) bei rechtzeitiger voraussehbarer Besetzung durch die La (Teil B) zu unterrichten.
Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin fordert die Aushändigung der Befehle zu a) von den
Nachbarbahnhöfen Karow und Malchow bzw. vom letzten Haltbahnhof.
- 4. Bestimmungen für das Ausschalten des Bahnhofs Alt Schwerin
- 4.1. Der Bahnhof Alt Schwerin wird nach Zustimmung der Zugmeldestellen
- Karow und Malchow und der Dispatcherleitung ausgeschaltet.
Die Zustimmung der zugmeldestellen darf erst erteilt werden, wenn sich keine Zugfahrt (auch Sperrfahrt)
oder Kleinwagenfahrt zwischen Karow und Malchow befindet.
Die Zustimmung zum Ausschalten ist von den Fahrdienstleitern Karow und Malchow einzuholen und in
den Zugmeldebüchern sinngemäß wie beim Einschalten (Ziff. 3.2.) zu vermerken.
- 4.2. Vor dem Ausschalten des bahnhofs Alt Schwerin hat der Verantwortliche
- des Sicherungsdienstes die Zustimmung des Fahrdienstleiters Alt Schwerin einzuholen.
Der Fahrdienstleiter stimmt der Ausschaltung des Bahnhofs Alt Schwerin nur zu, wenn keine Zug-
und Kleinwagenfahrt in den Abschnitten Karow - Alt Schwerin - Malchow zu erwarten ist.
Die Rückmeldung des letzten Zuges muß eingetragen sein.
- 4.3. ach Eintrag in das Arbeitsbuch des Bahnhofs Alt Schwerin
- und Vorliegen der Zustimmung nach Ziff. 4.2. hat der verantwortliche des Sicherungsdienstes
die Fernsprechleitung durchzuschalten.
Die Haupt- und Vorsignale sind auszuschalten und mit Ungültigkeitskreuzen zu versehen,
Mastschilder Bezeichnungsschilder und So 3-Signale abzubauen.
Die Fahrstraße für den Durchleitbetrieb (dl) ist einzustellen und mittels
Hebelbankschloß zu verschließen.
Die Wechen 1 und 2 sind mit den Weichenschlössern zu verschließen und die
Schlüssel sind beim Fahrdienstleiter Malchow (Meckl) abzuliefern.
Der Bahnhof Alt Schwerin gilt als ausgeschaltet, wenn die Zugmeldeleitung durchgeschaltet,
die Signale durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand ung%uuml;ltig gemacht und die
Fahrstraße für den Durchleitbetrieb eingestellt und verschlossen ist.
Der Signalwerker betsätigt den ordnungsgemäßen Verschluß der Weichen
an den Fahrdienstleiter Alt Schwerin.
- 4.4. Der Verantwortliche des Sicherungsdienstes erklärt das Ausschalten des
- Bahnhofs Alt Schwerin durch Eintrag in das Arbeitsbuch Teil B des Bahnhofs Alt Schwerin.
Der Fahrdienstleiter hat hiervon Kenntnis zu nehmen.
- 4.5. Nach dem Durchschalten der Fernsprechleitung haben die Fahrdienstleiter
- Karow und Malchow ein Probegespräch zu führen. Das Durchschalten erfolgt in
umgekehrter Reihenfolge wie in Punkt 3.3. vorgeschrieben. Das Probegespräch ist vom
Fahrdienstleiter Alt Schwerin bzw. vom Verantwortlichen des IwSFP zu überwachen.
Dazu ist der Fernsprecher neben dem Stellwerk zu benutzen.
- 4.6. Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin liefert die Schlüssel der
- Weichenschlösser und der Fahrstraße für den Durchleitbetrieb beim
Fahrdienstleiter Malchow (Meckl) und der Schlüssel für den Dienstraum beim
Leiter des Bahnhofs ab.
- 5. Bedienungsvorgänge wärend der Ausschaltzeit
- Zur Bedienung des Bahnhofs Alt Schwerin (Gleis 2) während der Ausschaltzeit ist das
Gleis Malchow (Meckl) - Karow (Meckl) zu sperren.
Die Bedienungsfahrten sind als Sperrfahrten durchzufüren. Hierfür gelten die
Bestimmungen der fahrdienstvorschrift § 61 und 62. Zuständige Zumeldestelle für die
Sperrung des Gleises gemäß § 61 Abs. 3 der FV ist der Bahnhof Malchow.
- Die Zugführerschlüssel sind nur gegen Unterschrift des Zugbegleiters
auszuhändigen.
- Die Sperrfahrten werden durch einen Zugbegleiter des Bahnhofs Malchow begleitet, der
auch für die Sicherung des abgestellten Zuges verantwortlich ist.
- Aufgrund einer Neigung von 1 : 833 (1,2 o/oo) sind für je angefangene 60 Achsen eine
Achse festzulegen.
Vom Bahnhof Malchow (Meckl) sind 3 Hemmschuhe für die Sicherung der abgestellten Züge
beim Fdl in Alt Schwerin vorzuhalten. Die Hemmschuhe befinden sich in einem Schrank, der am
Stellwerk angebracht ist, unter Verschluß.
Der Schlüssel wird in Verbindung mit dem Zugführerschlüssel herausgegeben.
- Die Gleissperren I und II können mit dem Zugführerschlüssel aufgeschlossen
werden. Nach dem Ablegen der Gleissperre werden die Schlüssel für die Weichen 1 und 2
frei, diese können entnommen und die entsprechende Weiche aufgeschlossen werden.
- Nach Beendigung der Bedienung sind die Sicherungsanlagen in umgekehrter Reihenfolge zu
verschließen.
- 6. Pflege der Anlagen
- 6.1. Zur Verhindrung der betriebsstörungen beim Eischalten des
- Bahnhofs hat der Leiter des Bahnhofs Malchow sicherzustellen, daß die Sicherungsanlagen
und Weichen nach der DV 436 (Vorschriften für den Weichenreinigungsdienst) gewartet und
gepflegt werden.
Die Weichen 1 und 2 sind in 14-tägigen Abständen zu schmieren.
- 6.2. Zur Gewährleistung der vollen Funktionstüchtigkeit der Sicherungs-
- und Fernmeldeanlagen sind jährlich im Mai Prüfungen unter Einschalten der Anlage für
mindestens 24 Stunden durchzuführen. Die Funktionsprüfungen sind zwischen dem Leiter
des Bahnhofs Malchow und dem Leiter des IwSFP Güstrow zu vereinbaren.
Die DL darf für diese Zeit das Kreuzungsgleis nicht besetzen.
Der zuständige Betriebskontrolleur, der die Prüfung zu überwachen hat,
ist vom Leiter des Bahnhofs Malchow zu verständigen. Wegen der Unterrichtung der
Triebfahrzeugpersonale siehe Ziff. 3.5.
- 7. Aufbewahrung der Bedienungsanweisung
- 7.1. Diese Bedienungsanweisung ist in Karow, Malchow und
- Alt Schwerin zum Bahnhofsbuch zu nehmen.
- 7.2. Mit Inkrafttreten dieser Bedienungsanweisung ist die
- Bedienungsanweisung vom 01. März 1978 außer Kraft gesetzt.
- 8. Verteiler
- Rbd Schwerin 12 Stck
- Rba Güstrow 11 "
- IwSFP Güstr. 6 "
- Bm Karow 2 "
- Bf Ka (4), Mal (5), Pm (3), Waren (Müritz) (3)
- Bw Ntz-TEU Wr (2), Bw Wit-TEU Pm (2)
- Reserve (5) = 55 Stück
Aufgestellt, 17.08.1990
Rba Güstrow, FA Bt
(gez.) Prüter
Rb-Rat
Leiter der FA