- Abschrift -

Deutsche Reichsbahn
Reichsbahnamt Güstrow
FA Betriebstechnik
Güstrow, den 17.08.1990

B e d i e n u n g s a n w e i s u n g
für das Aus- und Wiedereinschalten
des Bahnhofs Alt Schwerin

                                               

Gültig ab 01.07.1987

    Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeines
  2. Ergänzungen der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
  3. Bestimmungen für das Wiedereinschalten der Betriebsstelle
  4. Bestimmungen für das Ausschalten der Betriebsstelle
  5. Bedienungsvorgänge während der Ausschaltzeit
  6. Pflege der Anlagen
  7. Aufbewahren der Anweisung
  8. Verteiler

1.   Allgemeines


Der Bahnhof Alt Schwerin liegt in km 67,780 der eingleisigen Nebenbahn Ludwigslust - Waren (Müritz) und ist dem Bahnhof Malchow (Meckl) unterstellt.
Der Bahnhof Alt Schwerin ist im Regelbetrieb durchgehend aus der Zugfolge ausgeschaltet und darf während der Ausschaltzeit zum Abstellen oder Abziehen von Wagen auf dem Gleis 2 bedient werden.
Während der Ausschaltzeit befahren alle Züge das durchgehende Hauptgleis 1. Sämtliche Unterlagen für den Fahrdienstleiter sind während der Ausschaltzeit unter Verschluß im Betriebsschrank im Dienstraum aufzubewahren.
Der Bahnhof Malchow (Meckl), das IwSFP Güstrow sowie die Bm Karow haben zu gewährleisten, da&zlig; der Bahnhof Alt Schwerin bei Bedarf innerhalb von 6 Stunden nach Eingang der Anordnung dazu voll funktionstüchtig in die Zugfolge wieder eingeschaltet werden kann. Hierzu hat der Bahnhof Malchow (Meckl) die Besetzung des Bahnhofs mit einem Fahrdienstleiter, das IwSFP Güstrow sowie die Bm Karow die Funktionstüchtigkeit aller Sicherungsanlagen und Weichen zu gewährleisten. Abgestellte Züge sind innerhalb von 6 Stunden von der DL Güstrow abzufahren.


2.   Ergänzung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen


2.1. Sicherungsanlagen
Während der Ausschaltzeit sind die Haupt- und Vorsignale ausgeschaltet und durch weiße Kreuze mit schwarzem Rand ungültig gemacht.
Die Weichen 1 und 2 sind handbedient eingerichtet und mit Riegelhandschlössern in Abhängigkeit mit den Gleissperren I und II auf geradem Strang verschlossen.
Der Schlüssel sowie der Ersatzschlüssel befindet sich beim Fahrdienstleiter in Malchow (Meckl.) am Schlüsselbrett. Schlüssel 2 wird beim Leiter d D Bahnhof Malchow (Meckl.) aufbewahrt. Zur rleichterung der Bedienung wird für beide Bahnhofsköpfe eine Schlüsselform verwendet.


2.2. Fernmeldeanlagen
Die Zugmeldeleitung ist während der Ausschaltzeit zwischen Karow (Meckl.) und Malchow (Meckl.) durchzuschalten. Dazu muß sich der Schlüsel "Gv" im umgeschlossenen Zustand in der Schlüsselsperre "dl" befinden sowie der Umschalter 1 (Dispatcher) in Stellung 2 und der Umschalter 3 (oB Befehlsschrank) in Stellung 1 sein.


3.   Bestimmungen für das Wiedereinschalten des Bahnhofs Alt Schwerin


3.1. Der Auftrag zum Einschalten wird durch die Dipatcherleitung Güstrow
an den Leiter des Bahnhofs Malchow (Meckl.), an den Leiter des IwSFP erteilt, die von sich aus die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten haben. Außerhalb der Arbeitszeit sind die Bereitschaftshabenden beider Dienststellen zu verständigen sowie den Leiter der Bm Karow.


3.2. Der Bahnhof Alt Schwerin darf nur eingeschaltet werden,
wenn die Streckenabschnitte Karow - Alt Schwerin - Malchow frei sind. Die Zustimmung zum Einschalten ist von den Fahrdienstleitern Karow und Malchow einzuholen.
Die Zustimmung ist in die Zugmeldebücher der Bahnhöfe Karow, Alt Schwerin und Malchow quer über den Spaltenbau nach folgendem Muster einzutragen:
  Bahnhöfe Karow und Malchow
  "(Uhrzeit) Zustimmung zum Einschalten des Bahnhofs Alt Schwerin erteilt".
  Bahnhof Alt Schwerin
  "(Uhrzeit) Zustimmung zum Einschalten vom Bahnhof Karow (Name des Fahrdienstleiters)   und Malchow (Name des Fahrdienstleiters) erhalten".


3.3. Nach Eintrag in das Arbeitsbuch des Bahnhofs Alt Schwerin und
Zustimmung des Fahrdienstleiters alt Schwerin hat der verantwortliche des Sicherungsdienstes die Fernsprechleitung (Zugmeldeleitung) zu trennen. Dieses geschieht durch das Herausnehmen des Schlüssels "Gv" aus der Schl¨sselsperre "dl" und durch das Umlegen der Umschalter 1 und 3 (an der Wand der Gleisseite) in die Stellung 1 (Umschalter 1) bzw. 2 (Umschalter 3).
Die haupt- und Vorsignale sind einzuschalten, die Ungültigkeitskreuze abzunehmen, sowie die Mastbleche, Bezeichnungsschilder und So 3-Signale anzubringen.
Die Fahrstraße für den Durchleitbetrieb wird durch Aufschließen des Hebelbankschlosses und Zurücklegen des Fahrstraßenhebels aufgehoben, dazu ist der Schlüssel "Gv" aus der Schlüsselsperre "dl" zu entnehmen.
Die Gleissperren im Gleis 2 sowie die Riegelhandschlösser an den Weichen 1 und 2 sind auszubauen, die Fernbedienung ist herszustellen. Durch die Bm Karow sind die tellgewichte abzubauen. Die Funktionstüchtigkeit ist zu überbrüfen.


3.4. Nach Beendigung der Einschaltarbeiten bestätigt der Verantwortliche des
Sicherungsdienstes dem Fahrdienstleiter Alt Schwerin die ordnungsgemäße Ausführung der Einschaltarbeiten. Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin meldet darufhin an die Fahrdienstleiter der Bahnhöfe Karow und Malchow sowie der Dl Güstrow
  "Bahnhof Alt Schwerin um ....... Uhr eingeschaltet".
Die Meldung ist von allen Stellen im Zugmeldebuch quer über den Spalötenbau nachzuweisen.

3.5. Wird der Bahnhof im Bedarfsfall während der im Fahrplan festgesetzten
Ausschaltzeit besetzt, sind alle Züge
a) bei kurzfristiger Besetzung durch Befehl Ad mit folgendem Wortlaut:
   "Bahnhof Alt Schwerin eingeschaltet. Haupt- und Vordignale gültig"
   zu unterrichten.
b) bei rechtzeitiger voraussehbarer Besetzung durch die La (Teil B) zu unterrichten.
Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin fordert die Aushändigung der Befehle zu a) von den Nachbarbahnhöfen Karow und Malchow bzw. vom letzten Haltbahnhof.

4.   Bestimmungen für das Ausschalten des Bahnhofs Alt Schwerin

4.1. Der Bahnhof Alt Schwerin wird nach Zustimmung der Zugmeldestellen
Karow und Malchow und der Dispatcherleitung ausgeschaltet.
Die Zustimmung der zugmeldestellen darf erst erteilt werden, wenn sich keine Zugfahrt (auch Sperrfahrt) oder Kleinwagenfahrt zwischen Karow und Malchow befindet.
Die Zustimmung zum Ausschalten ist von den Fahrdienstleitern Karow und Malchow einzuholen und in den Zugmeldebüchern sinngemäß wie beim Einschalten (Ziff. 3.2.) zu vermerken.


4.2. Vor dem Ausschalten des bahnhofs Alt Schwerin hat der Verantwortliche
des Sicherungsdienstes die Zustimmung des Fahrdienstleiters Alt Schwerin einzuholen. Der Fahrdienstleiter stimmt der Ausschaltung des Bahnhofs Alt Schwerin nur zu, wenn keine Zug- und Kleinwagenfahrt in den Abschnitten Karow - Alt Schwerin - Malchow zu erwarten ist.
Die Rückmeldung des letzten Zuges muß eingetragen sein.


4.3. ach Eintrag in das Arbeitsbuch des Bahnhofs Alt Schwerin
und Vorliegen der Zustimmung nach Ziff. 4.2. hat der verantwortliche des Sicherungsdienstes die Fernsprechleitung durchzuschalten.
Die Haupt- und Vorsignale sind auszuschalten und mit Ungültigkeitskreuzen zu versehen, Mastschilder Bezeichnungsschilder und So 3-Signale abzubauen.
Die Fahrstraße für den Durchleitbetrieb (dl) ist einzustellen und mittels Hebelbankschloß zu verschließen.
Die Wechen 1 und 2 sind mit den Weichenschlössern zu verschließen und die Schlüssel sind beim Fahrdienstleiter Malchow (Meckl) abzuliefern.
Der Bahnhof Alt Schwerin gilt als ausgeschaltet, wenn die Zugmeldeleitung durchgeschaltet, die Signale durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand ung%uuml;ltig gemacht und die Fahrstraße für den Durchleitbetrieb eingestellt und verschlossen ist.
Der Signalwerker betsätigt den ordnungsgemäßen Verschluß der Weichen an den Fahrdienstleiter Alt Schwerin.


4.4. Der Verantwortliche des Sicherungsdienstes erklärt das Ausschalten des
Bahnhofs Alt Schwerin durch Eintrag in das Arbeitsbuch Teil B des Bahnhofs Alt Schwerin. Der Fahrdienstleiter hat hiervon Kenntnis zu nehmen.


4.5. Nach dem Durchschalten der Fernsprechleitung haben die Fahrdienstleiter
Karow und Malchow ein Probegespräch zu führen. Das Durchschalten erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie in Punkt 3.3. vorgeschrieben. Das Probegespräch ist vom Fahrdienstleiter Alt Schwerin bzw. vom Verantwortlichen des IwSFP zu überwachen. Dazu ist der Fernsprecher neben dem Stellwerk zu benutzen.


4.6. Der Fahrdienstleiter Alt Schwerin liefert die Schlüssel der
Weichenschlösser und der Fahrstraße für den Durchleitbetrieb beim Fahrdienstleiter Malchow (Meckl) und der Schlüssel für den Dienstraum beim Leiter des Bahnhofs ab.


5.   Bedienungsvorgänge wärend der Ausschaltzeit


Zur Bedienung des Bahnhofs Alt Schwerin (Gleis 2) während der Ausschaltzeit ist das Gleis Malchow (Meckl) - Karow (Meckl) zu sperren.
Die Bedienungsfahrten sind als Sperrfahrten durchzufüren. Hierfür gelten die Bestimmungen der fahrdienstvorschrift § 61 und 62. Zuständige Zumeldestelle für die Sperrung des Gleises gemäß § 61 Abs. 3 der FV ist der Bahnhof Malchow.


Die Zugführerschlüssel sind nur gegen Unterschrift des Zugbegleiters auszuhändigen.


Die Sperrfahrten werden durch einen Zugbegleiter des Bahnhofs Malchow begleitet, der auch für die Sicherung des abgestellten Zuges verantwortlich ist.


Aufgrund einer Neigung von 1 : 833 (1,2 o/oo) sind für je angefangene 60 Achsen eine Achse festzulegen.
Vom Bahnhof Malchow (Meckl) sind 3 Hemmschuhe für die Sicherung der abgestellten Züge beim Fdl in Alt Schwerin vorzuhalten. Die Hemmschuhe befinden sich in einem Schrank, der am Stellwerk angebracht ist, unter Verschluß.
Der Schlüssel wird in Verbindung mit dem Zugführerschlüssel herausgegeben.


Die Gleissperren I und II können mit dem Zugführerschlüssel aufgeschlossen werden. Nach dem Ablegen der Gleissperre werden die Schlüssel für die Weichen 1 und 2 frei, diese können entnommen und die entsprechende Weiche aufgeschlossen werden.


Nach Beendigung der Bedienung sind die Sicherungsanlagen in umgekehrter Reihenfolge zu verschließen.


6.   Pflege der Anlagen


6.1. Zur Verhindrung der betriebsstörungen beim Eischalten des
Bahnhofs hat der Leiter des Bahnhofs Malchow sicherzustellen, daß die Sicherungsanlagen und Weichen nach der DV 436 (Vorschriften für den Weichenreinigungsdienst) gewartet und gepflegt werden.
Die Weichen 1 und 2 sind in 14-tägigen Abständen zu schmieren.


6.2. Zur Gewährleistung der vollen Funktionstüchtigkeit der Sicherungs-
und Fernmeldeanlagen sind jährlich im Mai Prüfungen unter Einschalten der Anlage für mindestens 24 Stunden durchzuführen. Die Funktionsprüfungen sind zwischen dem Leiter des Bahnhofs Malchow und dem Leiter des IwSFP Güstrow zu vereinbaren.
Die DL darf für diese Zeit das Kreuzungsgleis nicht besetzen.
Der zuständige Betriebskontrolleur, der die Prüfung zu überwachen hat, ist vom Leiter des Bahnhofs Malchow zu verständigen. Wegen der Unterrichtung der Triebfahrzeugpersonale siehe Ziff. 3.5.


7.   Aufbewahrung der Bedienungsanweisung


7.1. Diese Bedienungsanweisung ist in Karow, Malchow und
Alt Schwerin zum Bahnhofsbuch zu nehmen.
7.2. Mit Inkrafttreten dieser Bedienungsanweisung ist die
Bedienungsanweisung vom 01. März 1978 außer Kraft gesetzt.


8.   Verteiler

Rbd Schwerin  12 Stck
Rba Güstrow   11  "
IwSFP Güstr.   6  "
Bm Karow       2  "
Bf Ka (4), Mal (5), Pm (3), Waren (Müritz) (3)
Bw Ntz-TEU Wr (2), Bw Wit-TEU Pm (2)
Reserve (5)  = 55 Stück

Aufgestellt, 17.08.1990
Rba Güstrow, FA Bt
(gez.) Prüter
Rb-Rat
Leiter der FA